Die Streitverkündung betrifft eine Konstellation, bei der eine Partei in einem aktuellen Gerichtsverfahren einen ungünstigen Ausgang befürchten muss, aber für diesen Fall erwarten kann, sich bei einem Dritten schadlos halten zu können. Daher wird dem Dritten dann der „Streit verkündet“. Die Person des Streitverkündeten kann dem gerichtlichen Verfahren beitreten und seine rechtlichen Interessen in dem laufenden Prozess verteidigen. Dies wird in einem späteren Prozess sonst möglicherweise nicht mehr effektiv erreicht werden können. Unabhängig von dem Beitritt zum Verfahren wird regelmäßig die Verjährung der betreffenden Ansprüche gehemmt. Nach alledem empfehle ich dringend, die Streitverkündung ernst zu nehmen.
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