Architekten- und Ingenieurrecht Rund um den Architekten- oder Ingenieurvertrag entsteht regelmäßig anwaltlicher Beratungsbedarf. Möglicherweise interessieren Sie sich für eines der nachfolgenden Themen: Fragen zur Haftung Fragen zur Beauftragung HonorarHOAI Streit-verkündung Kündigung des Vertrags Bauzeit-verlängerung Vertrags-gestaltung Haben Sie Fragen?Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um das Kanzleiangebot auch persönlich am Telefon. Selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.Rechtsanwalt Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stehle, Telefon: 0641 – 494 10 995E-Mail: *protected email*