Das nachbarschaftliche Verhältnis kennt einerseits die Einstellung „leben und leben lassen“ aber auf der anderen Seite auch Sachlagen, die geplagte Nachbarn nicht erdulden müssen. Dies gilt auch zwischen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Mein Ziel ist es, gerichtliche Streitigkeiten in solchen Fällen möglichst zu vermeiden.
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