Oftmals ist der Einsatz eines Projektsteuerers bei größeren Bauprojekten notwendig. Sein Leistungsbild ist jedoch nicht klar definiert. Es handelt sich im Wesentlichen um Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in Stabsfunktion übernehmen. Die rechtliche Einordnung der Verträge muss aus den konkreten Regelungen und individuellen Umständen ermittelt werden. Je nach Schwerpunkt der konkreten Tätigkeit, kann es sich um einen Werkvertrag handeln, der allerdings auch zusätzliche Elemente wie solche der Geschäftsbesorgung aber auch aus dem dienstvertraglichen Bereich enthalten kann.
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