Bauverzug
Die Einhaltung der Termine ist für den Auftraggeber von großer Bedeutung, weil sonst wirtschaftliche Nachteile von erheblichem Gewicht drohen können. Um eine termingerechte Herstellung zu ermöglichen, kann der Bauherr anordnen, dass Arbeitskräfte, Geräte und Material in ausreichender Menge bereitstehen. Wir empfehlen diese Forderung mit kurzen Fristsetzungen zu verbinden. Wenn der Auftragnehmer dem nicht nachkommt, bleibt die Möglichkeit, Druck auf den Auftragnehmer dadurch auszuüben, dass angeforderte Abschlagszahlungen im Hinblick auf die unzureichende Leistung des Auftragnehmers nicht geleistet werden oder eine etwaige Kündigung angedroht wird. Schließlich hat der Auftraggeber hat den vertraglichen Anspruch, dass der Vertrag erfüllt wird und die Vertragsfristen eingehalten werden. Ein Verzug kann daher auch empfindliche Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
Bei vielen Bauprojekten kommt es zu Leistungsstörungen durch den Auftragnehmer. Dazu gehören vor allem mangelhafte Ausführung oder Verzögerung der Leistungen. Bei möglichen Vertragsverletzungen bieten das Gesetz bzw. die VOB/B eine Palette von Rechten des Auftraggebers, zu deren Durchsetzung ich Ihnen gerne verhelfen, während gleichzeitig gewährleistet werden muss, dass etwaige Konflikte während der Bauausführung nicht (weiter) anwachsen.
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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stehle,
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