Bauträgervertrag

Die Geschichte des Bauträgervertrags reicht ca. 100 Jahre zurück. Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen Vertrag aus Elementen des Kaufvertrags und des Werkvertrags. Der Erwerber kauft einerseits das Grundstück für den Bau, gleichzeitig beauftragt er den Bauträger mit der Realisierung des Bauvorhabens. Erst nach der Fertigstellung geht dann beides als Eigentum auf den Erwerber über. Die Liste der Probleme, die sich aus dieser Konstellation ergeben können, ist lang. Exemplarisch sei genannt:
– Prospektfehler,
– Formelhafte Regelungen im Vertrag (AGB-Kontrolle),
– Abweichungen von der MaBV,
– Unsicherheiten der Baugenehmigung,
– Probleme der Auflassungsvormerkung,
– Keine direkte Vertragsbeziehung zwischen Erwerber und Bauhandwerker,
– Besitzeinräumung beim Streit über die letzte Rate,
– Verzug des Bauträgers
– Mängelrechte in der Leistungskette,
– Insolvenz des Bauträgers,
– Abnahme des Gemeinschaftseigentums u.v.m.

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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stehle,
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