Anforderungen an Abstandsflächen ergeben sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften und sollen abstrakt generell insbesondere eine hinreichende Belichtung sowie Belüftung benachbarter Gebäude gewährleisten. Abstandsflächen können im Einvernehmen mit dem Nachbarn im Einzelfall unterschritten oder durch Vereinbarungen (Abstandsflächenbaulast) gewährleistet werden. Es kommt auch vor, dass ein Wege- oder Leitungsrecht auf einem fremden Grundstück die Erschließung der Bebauung sichert. Ich kann Sie bei etwaigen Verhandlungen oder bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent begleiten.
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