Fragen zur Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist die Erlaubnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen. Der Rahmen für die Erteilung einer Baugenehmigung wird durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächen) gesetzt. Ihre Legitimation beruht auf Überlegungen zur Gefahrenabwehr. Aus diesem Grund besteht auch regelmäßig ein behördlicher Ermessensspielraum, weil die Gefahrenabwehr oftmals auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann. In Kenntnis der vollständigen Sach- und Rechtslage können Sie einen konstruktiven Dialog über den bestmöglichen Bauentwurf mit den relevanten Beteiligten (Architekt, Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz etc.) führen, sodass eine einvernehmliche Lösung möglich werden kann.
Es kommt auch vor, dass Nachbarn einen so genannten Drittwiderspruch gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung führen. Dann zeige ich Ihnen die Grenzen und robusten Möglichkeiten Ihrer Rechtsposition auf. Dies betrifft auch einen möglichen Beitritt zu einem etwaigen Verwaltungsgerichtsverfahren.
Die zuständige Behörde kann bauaufsichtliche Maßnahmen wie eine Baueinstellung, ein Nutzungsverbot oder eine Beseitigungsanordnung treffen, wenn eine Baumaßnahme an materiellen oder formellen Fehlern leidet. Diese Kanzlei steht Ihnen bei der Wahrung Ihrer berechtigten Interessen gerne zur Seite. Hierbei geht es oftmals nicht darum, eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit zu führen, sondern praxisorientierte Lösungen in einem konstruktiven Dialog zu finden. Etwaige Bußgelder können vermieden oder reduziert werden.
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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stehle,
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