Baugruppe, Baugemeinschaft oder Bauherrengemeinschaft

In den vergangenen Jahren ist das Interesse an sogenannte Baugemeinschaften deutlich gestiegen. Denn durch eine Gemeinschaft von Interessierten können kostengünstige und individuelle Baulösungen geschaffen werden. Oftmals vergeben Kommunen bestimmte Grundstücke auch nur an Baugemeinschaften. Die Baugemeinschaft ist regelmäßig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert, wodurch für die Mitglieder bestimmte Rechte und Pflichten (z.B. gesamtschuldnerische Haftung) entstehen. Mit der Fertigstellung des Bauwerks wird das Ziel der GbR erreicht und aus der Baugemeinschaft wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft.   

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Rechtsanwalt Dipl.-Ing. (FH) Thomas Stehle,
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