Mein Honorar
Gegenwärtig ist es leider nicht einfach, mich zu beauftragen. Um meinen hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden, kann ich keine Vielzahl von Aufgaben übernehmen. Ich hoffe, dass ich meine Kanzlei alsbald erstklassig verstärken kann. Bis dahin bitte ich um Verständnis, dass ich derzeit nur im begrenzten Umfang neue Mandate annehme.
Zum Honorar:
Mandanten möchten Transparenz und Sicherheit auch in der Frage des Honorars. Diesbezüglich darf ich Ihnen die nachstehenden Grundsätze zusichern:
- Das erste telefonische Orientierungsgespräch zur Sach- und Rechtslage sowie die Möglichkeiten anwaltlichen Vertretung ist garantiert kostenfrei.
- Eine ausführliche Erstberatung kostet maximal 190,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, aktuell also insgesamt 226,10 Euro (brutto). Diese Obergrenze wird nicht überschritten. Beträgt der Prüfungs- und Beratungsaufwand insgesamt maximal 30 Minuten, sind die Kosten sogar auf 95,00 Euro zzgl. MwSt, also insgesamt 113,05 Euro (brutto), begrenzt. Bei einer Fortführung des Mandats, werden die Kosten der Erstberatung bei der weiteren Vergütung angerechnet.
- Mein Tätigwerden für Sie berechnet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach Vereinbarung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant beweist sich insbesondere beim Honorar: Deshalb nehme ich auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse Rücksicht und berechne mein Honorar für Sie kalkulierbar und orientiert am realen Arbeitsaufwand. Sie zahlen also nicht für eine teure Adresse.