Die Abnahme ist zunächst lediglich die Erklärung des Auftraggebers, dass er die betreffende Leistung als Erfüllung entgegennimmt. Diese Erklärung kann durch unterschiedliche Verhaltensweisen abgegeben oder auch verweigert werden. Der Abnahme kommt eine zentrale Bedeutung zu. Hier wird die Erfüllung des Werkvertrages dokumentiert und zahlreiche Wirkungen zugunsten des Auftragnehmers (z.B. Beweislastumkehr, Vergütungsanspruch, Gefahrübergang, Verjährungsbeginn) auslöst. Die Abnahme und ihre Rechtsfolgen haben in Bauprozessen regelmäßig eine entscheidende Bedeutung.
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